- Zinsgleitklausel
- Vereinbarung in einem Kreditvertrag, mit der das Risiko bzw. die Chance einer Zinsänderung auf den Kreditnehmer übertragen wird. Der Kreditzinssatz wird in regelmäßigen Abständen an einen Leitzins angepasst.- Vgl. auch ⇡ Roll-over-Kredit.
Lexikon der Economics. 2013.