Zinsgleitklausel

Zinsgleitklausel
Vereinbarung in einem Kreditvertrag, mit der das Risiko bzw. die Chance einer Zinsänderung auf den Kreditnehmer übertragen wird. Der Kreditzinssatz wird in regelmäßigen Abständen an einen Leitzins angepasst.
- Vgl. auch  Roll-over-Kredit.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Zinsgleitklausel — Zinsgleitklausel,   Bankwesen: vertragliche Vereinbarung, wonach der Zinssatz für eine Schuld (z. B. Kredit) oder Forderung (z. B. Spareinlage) nach einer bestimmten Laufzeit oder bei bestimmten Veränderungen von Referenzzinssätzen (z. B.… …   Universal-Lexikon

  • Indexierung — Indexkopplung; Teuerungsausgleich; Wertsicherung; Indexkoppelung; Indexbindung; Inflationsausgleich * * * In|de|xie|rung 〈f. 20〉 1. das Indexieren 2. 〈EDV〉 2.1 Verfahren der Kennzeichnung, bei dem einem Dokument bestimmte vorher festgelegte… …   Universal-Lexikon

  • Kreditrisiko — 1. Begriff: Spezifisches Wagnis der Geschäftsbanken bei Gewährung von Krediten: Forderungsausfallrisiko (Bonitätsrisiko), das in der Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zins und Tilgungszahlungen besteht,… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”